Einmalige Übersetzung abrechnen (als Nebenjob)
Thread poster: martinaros
martinaros
martinaros
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Mar 3, 2017

Hallo Zusammen,

ich bin vereidigte Übersetzerin, arbeite jedoch hauptberuflich als Sekretärin. Ich habe nun einen Übersetzungsauftrag vom LG erhalten. Diesen würde ich dann quasi als Nebenjob erledigen (geschätzt ca. 500 EUR).
Wie muss ich hier die Rechnung stellen? Reicht es wenn ich dort meine „normale“ Steuer ID angebe und die MwSt. in Höhe von 19% bei meiner vereinfachten Steuererklärung (die ich üblicherweise mache) nächstes Jahr abführe?
Ich gehe ni
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Hallo Zusammen,

ich bin vereidigte Übersetzerin, arbeite jedoch hauptberuflich als Sekretärin. Ich habe nun einen Übersetzungsauftrag vom LG erhalten. Diesen würde ich dann quasi als Nebenjob erledigen (geschätzt ca. 500 EUR).
Wie muss ich hier die Rechnung stellen? Reicht es wenn ich dort meine „normale“ Steuer ID angebe und die MwSt. in Höhe von 19% bei meiner vereinfachten Steuererklärung (die ich üblicherweise mache) nächstes Jahr abführe?
Ich gehe nicht davon aus, dass ich nun regelmäßig nebenbei übersetzen werde. Daher möchte ich mich jetzt nicht wegen einem Auftrag als Kleinunternehmen anmelden…Dem Finanzamt hab ich eine E-Mail mit meinen Anliegen geschrieben, jedoch bis jetzt keine Antwort erhalten. Heute habe ich es telefonisch versucht, doch dort ist heute niemand erreichbar. Ich würde die Sache gerne Anfang nächster Woche erledigt haben. Daher wäre es toll, wenn mir hier jemand helfen könnte…

Vielen Dank!
Viele Grüße
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Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 13:06
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Keine Angst vor einem kleinen Formular! Mar 6, 2017

martinaros wrote:

meine „normale“ Steuer ID


Es gibt die "Steuernummer", die "Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke" und die "USt-IdNr". Vermutlich meinst du die einzige davon, die kein "ID" im Namen trägt.

Ich kann dir nur raten, bei Anfragen ans Finanzamt peinlich genau auf die Bezeichnungen zu achten. Manche der Mitarbeiter dort geben dir sonst falsche Auskünfte, weil sie stur in diesen Begriffen denken und gar nicht auf die Idee kommen, dass du das anders meinen könntest.

die MwSt. in Höhe von 19% bei meiner vereinfachten Steuererklärung (...) nächstes Jahr abführe?


Abführen kannst du sie dort nicht, höchstens eintragen. Aber gibt es im Formular überhaupt ein Feld dafür? Wenn nicht, kann es der Sachbearbeiter im FA nur schwer oder gar nicht buchen – und dann fängt der Amtsschimmel an zu wiehern.

Dem Gericht ist es jedenfalls völlig egal, was du in die Rechnung schreibst, denn das Gericht ist kein Unternehmenskunde. Wenn du aber eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. verschickst, dann schuldest du diesen Betrag unter allen Umständen dem FA, selbst dann, wenn du die Steuer gar nicht hättest ausweisen müssen oder dürfen.

Die klarste Lösung wäre, die Steuer in die Rechnung zu schreiben und im nächsten Januar eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2016 abzugeben, die lässt sich in 2 Minuten ausfüllen. Dann wird das FA die 19 % einfordern, du überweist sie, und fertig. Den gezahlten Betrag darfst du dann ein Jahr später vom Einkommen absetzen.
Man wird dir dann auch eine USt-IdNr. zuteilen, aber das stört ja nicht, und es kann nicht schaden, eine zu haben. Vielleicht brauchst du sie schon zu Ostern.

Für ganz kleine Nebensachen zwischendurch kann man es noch einfacher machen: Keine MwSt. in die Rechnung schreiben und die Einnahme unter "Sonstige Einnahmen" (oder wie immer das heißt) in die Einkommensteuererklätrung eintragen. Ich habe das früher für die 200 EUR gemacht, die ich jedes Jahr für eine fachfremde Nebentätigkeit bekommen habe. 500 EUR ist natürlich schon deutlich mehr ... da wäre ich vorsichtig.


 
martinaros
martinaros
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TOPIC STARTER
Vielen Dank Mar 22, 2017

für die ausführliche Antwort.

 


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