Spanish term
Decanato de los Juzgados
Traduciendo una sentencia judicial española, me aparece un sello que dice lo siguiente:
"DECANATO DE LOS JUZGADOS - FE PÚBLICA JUDICIAL - MÁLAGA"
Indagando en las redes, he encontrado la definición correspondiente al concepto de "decanato":
"Órgano judicial que gestiona el cumplimiento de las reglas sobre reparto de asuntos entre juzgados y gestiona asuntos administrativos comunes"
¿Existe algún equivalente en idioma alemán?
Muchas gracias de antemano.
Proposed translations
Gemeinsames gerichtliches Organ
https://www.google.com/search?q=decanato significado&oq=deca...
das zust. Zentraldezernat zur Verwaltung der Gerichtshöfe des Justizbezirks /(AT) Gerichtssprengels
decanato: court administering the other courts in its district, West.
Danit verbunden: sowohl das Dekanat als auch das Dezernat
Das Dezernat trägt dafür Sorge, dass die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln einen einheitlichen, dem Stellenwert der Justiz angemessenen baulichen und technischen Ausstattungsstandard (ohne IT) aufweisen.
In der Rechtssprache steht es – heute freilich nur noch selten – für einen Gemeindeverband („Amtsbezirk“), früher auch für einen Verwaltungsbezirk, dem ein „Amtmann“ vorstand, oder für einen Gerichtssprengel
http://www.proz.com/kudoz/spanish-to-english/law-general/4058290-decanto-de-los-juzgados.html
http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_3/index.php
Gerichtspräsidium
Wie man unten in dem Wiki-Link sehen kann, stimmen seine Funktionen mit denen des spanischen Pendants überein: „(...) regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Präsidium_(Gericht)#:~:text=Da...
Präsidium
Das Präsidium ist ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan, das in Deutschland bei allen Gerichten besteht. Die Selbstverwaltung trägt der in Art. 97 GG festgeschriebenen richterlichen Unabhängigkeit Rechnung. Regelungen über das Präsidium finden sich in den §§ 21a–e des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten des Gerichts oder dem aufsichtsführenden Richter und einer je nach Größe des Gerichts verschiedenen Zahl von weiteren Richtern, die von den Richtern des Gerichts gewählt werden. Bei kleinen Amtsgerichten besteht das Präsidium aus allen wählbaren Richtern.
Das Präsidium bestimmt nach § 21e GVG die Besetzung der Spruchkörper, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Dies geschieht in einem Geschäftsverteilungsplan, der jedes Jahr im Voraus beschlossen wird. Damit wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters genügt. Der Geschäftsverteilungsplan kann im Gericht von jedermann eingesehen werden. Bei manchen Gerichten ist auch eine Einsicht im Internet möglich.
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